Elterngeld-Monate richtig aufteilen: Modelle und Beispiele für Eltern

Zuletzt aktualisiert: 20. September 2026

Kurzantwort:

Eltern teilen einen gemeinsamen Vorrat von grundsätzlich zwölf Basiselterngeld-Monaten auf. Zwei weitere Partnermonate sind möglich, wenn auch der zweite Elternteil für mindestens zwei Lebensmonate Einkommen verliert. Ein Basis-Monat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln. Entscheidend sind Lebensmonate des Kindes, nicht Kalendermonate.

Wie viele Elterngeld-Monate könnt ihr aufteilen?

Zusammen stehen Eltern grundsätzlich zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld zu. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn bei einem Elternteil für zwei Lebensmonate nach der Geburt Erwerbseinkommen wegfällt. Damit sind bis zu 14 Basiselterngeld-Monate möglich. Bei Paaren kann ein Elternteil davon höchstens zwölf Monate erhalten; jeder Elternteil, der Elterngeld bezieht, muss mindestens zwei Lebensmonate wählen.

Anerkannte Alleinerziehende können die zusätzlichen Monate allein beanspruchen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für „alleinerziehend“ erfüllt sind, sollte im Zweifel die zuständige Elterngeldstelle bestätigen. Die Aufteilung betrifft einen gemeinsamen Anspruch: Beziehen beide Eltern in einem Lebensmonat Basiselterngeld, werden in diesem Monat grundsätzlich zwei Monatsbeträge verbraucht. Für Geburten ab dem 1. April 2024 dürfen Eltern innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate normalerweise nur einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Ausnahmen gelten unter anderem bei Mehrlingen, bestimmten Frühgeburten und in einzelnen Fällen mit Behinderung.

Warum müsst ihr in Lebensmonaten statt Kalendermonaten planen?

Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes geplant und ausgezahlt. Wird euer Kind beispielsweise am 15. Februar geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März. Der zweite beginnt am 15. März. Einkommen, Arbeitszeit und Mutterschaftsleistungen werden diesen Zeiträumen zugeordnet.

Das ist besonders wichtig, wenn ein Elternteil mitten in einem Kalendermonat wieder arbeitet. Beginnt die Teilzeit nicht passend zum Beginn eines Lebensmonats, können Arbeitslohn und Elterngeld im selben Lebensmonat zusammentreffen. Das kann die Zahlung verändern. Stimmt Arbeitsbeginn, Elternzeit und beantragte Elterngeld-Monate deshalb auf den Geburtstag des Kindes ab. Beachtet außerdem: Der Antrag wirkt höchstens für drei Lebensmonate rückwirkend. Ihr könnt die Aufteilung später noch ändern, aber grundsätzlich ebenfalls nur begrenzt rückwirkend. Bereits ausgezahlte Monate lassen sich nicht in jeder Situation beliebig neu verteilen.

Wie unterscheiden sich Basiselterngeld und ElterngeldPlus bei der Aufteilung?

Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Damit lässt sich der Bezugszeitraum verlängern. Ohne Einkommen nach der Geburt ist ElterngeldPlus pro Monat höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Die Umwandlung erhöht dann nicht automatisch die Gesamtsumme, sondern verteilt sie über mehr Monate.

Bei Teilzeiteinkommen kann ElterngeldPlus günstiger sein, weil seine Berechnung den Einkommensverlust nach der Geburt berücksichtigt und die Leistung länger laufen kann. Basiselterngeld und ElterngeldPlus dürfen innerhalb der gesetzlichen Grenzen kombiniert und zwischen den Eltern unterschiedlich verteilt werden. Ab dem 15. Lebensmonat muss mindestens ein Elternteil ohne Unterbrechung ElterngeldPlus beziehen, wenn der Bezug fortgesetzt werden soll. Eine Lücke beendet dann die Möglichkeit, später wieder ElterngeldPlus aufzunehmen. Plant späte Bezugsmonate deshalb besonders sorgfältig.

Drei typische Aufteilungen

Modell 1: 12 + 2 Basis-Monate

Elternteil 1 nimmt zwölf Basiselterngeld-Monate, Elternteil 2 zwei Partnermonate. Das ist ein häufiges Modell, wenn eine Person länger aussetzt. Mutterschaftsleistungen der Mutter belegen regelmäßig die ersten Lebensmonate und zählen dabei bereits als Basiselterngeld-Monate.

Modell 2: 7 + 7 Basis-Monate

Beide Eltern teilen die 14 Monatsbeträge gleichmäßig. Sie können die Monate nacheinander verteilen. Ein paralleler Basisbezug ist für Geburten ab April 2024 in den ersten zwölf Lebensmonaten grundsätzlich nur für einen Monat möglich, sofern keine Ausnahme greift.

Modell 3: Basiselterngeld mit anschließender Plus-Phase

Ein Elternteil nutzt zunächst Basiselterngeld und wandelt verbleibende Monatsbeträge später in ElterngeldPlus um. Das kann zur geplanten Rückkehr in Teilzeit passen. Der passende Plan hängt nicht nur von der Gesamtsumme ab, sondern auch davon, wann eure Familie monatlich welches Einkommen benötigt.

Welche Rolle spielen Mutterschaftsleistungen bei der Monatsplanung?

Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss für dasselbe Kind werden auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Die betroffenen Lebensmonate gelten automatisch als Basiselterngeld-Monate – auch dann, wenn wegen der Anrechnung kein Elterngeld ausgezahlt wird. In einem üblichen Fall betrifft das den ersten und teilweise den zweiten Lebensmonat; maßgeblich sind jedoch die tatsächlichen Schutzfristen und die Lebensmonate des Kindes.

Diese Monate können nicht stattdessen als ElterngeldPlus-Monate gewählt werden. Der andere Elternteil kann in dieser Zeit Elterngeld beziehen, muss dabei aber die Begrenzung des parallelen Basisbezugs beachten. Bei einer Frühgeburt kann die Mutterschutzfrist nach der Geburt länger sein; zugleich können zusätzliche Elterngeld-Monate entstehen. Übertragt deshalb nicht einfach ein Standardschema, sondern gebt Geburtstermin und tatsächliches Geburtsdatum korrekt an und lasst Sonderfälle von der Elterngeldstelle prüfen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ergänzt die normale Aufteilung: Beide Eltern können jeweils zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Dafür müssen beide in denselben aufeinanderfolgenden Lebensmonaten durchschnittlich zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Auch getrennt erziehende Eltern können den Bonus gemeinsam nutzen; anerkannte Alleinerziehende können ihn allein erhalten.

Der Bonus sollte erst eingeplant werden, wenn Arbeitszeit und Zeitraum mit beiden Arbeitgebern geklärt sind. Fällt ein Elternteil in einem Bonusmonat aus dem Stundenkorridor, verlieren grundsätzlich beide den Bonus für diesen Monat. Bereits korrekt erfüllte Monate bleiben erhalten, wenn insgesamt mindestens zwei Bonusmonate die Voraussetzungen erfüllen. Der Partnerschaftsbonus ist daher kein Ersatz für die zwei Partnermonate, sondern ein eigener zusätzlicher Baustein mit eigenen Arbeitszeitregeln.

Checkliste vor dem Antrag

  • Plant nach Lebensmonaten ab dem tatsächlichen Geburtstag.
  • Rechnet Mutterschaftsleistungen als belegte Basiselterngeld-Monate der Mutter ein.
  • Prüft, ob beide Eltern mindestens zwei Monate beziehen sollen.
  • Legt fest, ob ihr einen Basis-Monat in zwei Plus-Monate umwandeln wollt.
  • Vermeidet ab dem 15. Lebensmonat eine ungeplante Lücke im Plus-Bezug.
  • Beantragt Elterngeld frühzeitig; maximal drei Lebensmonate werden rückwirkend gezahlt.

Amtliche Quellen

Die Beispiele gelten für nichtselbstständig Beschäftigte und ersetzen keine Prüfung eures Einzelfalls. Für selbstständige oder gemischte Einkünfte gelten zusätzliche Regeln, die dieser Beitrag nicht berechnet.

Häufige Fragen

Wie viele Monate Elterngeld können Eltern gemeinsam beziehen?
Eltern können gemeinsam bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld aufteilen, wenn die Voraussetzungen für die zwei zusätzlichen Partnermonate erfüllt sind. Ohne Partnermonate stehen der Familie grundsätzlich zwölf Basiselterngeld-Monate zur Verfügung.
Kann ein Elternteil alle 14 Monate Basiselterngeld nehmen?
Bei Paaren kann ein Elternteil grundsätzlich höchstens zwölf Basiselterngeld-Monate beziehen. Anerkannte Alleinerziehende können unter den gesetzlichen Voraussetzungen alle 14 Monate allein nutzen.
Können beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld bekommen?
Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate grundsätzlich auf einen Monat begrenzt. Für bestimmte Fälle wie Mehrlinge oder besonders früh geborene Kinder gelten Ausnahmen.
Zählen Monate mit Mutterschaftsleistungen als Elterngeld-Monate?
Ja. Lebensmonate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind erhält, gelten bei ihr als Basiselterngeld-Monate. Diese Monate müssen deshalb von Anfang an in die Aufteilung einbezogen werden.

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