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Muster-Fahrplan
Beispiel-Report

Muster-Fahrplan

Das ist ein echter, automatisch aus unserem Regelwerk erzeugter Beispiel-Report. Sämtliche Daten in diesem Muster — insbesondere „Familie Beispiel" mit Wohnort Nordrhein-Westfalen — sind frei erfunden. In deinem echten Fahrplan tauchen deine Zahlen aus dem Rechner auf.

Hinweis: Die PDF-Pipeline mit Wasserzeichen ist noch nicht produktiv. Bis dahin siehst du hier eine HTML-Vorschau desselben Inhalts, den der Fahrplan als PDF ausliefert. Jede Seite / Sektion wird sichtbar als Muster gekennzeichnet.

Eure Situation

Euer errechneter Termin ist der 15. November 2026. Alle Zeitangaben in diesem Fahrplan beziehen sich auf diesen Termin und verschieben sich mit dem tatsächlichen Geburtstag.

Elternteil 1 und Elternteil 2 teilen sich die Betreuung. Elternteil 1 plant 10 Monate, Elternteil 2 plant 4 Monate.

So kommen eure Beträge zustande

Für Elternteil 1 gehen wir von einem Monatsbrutto von 3.800 € aus. Nach Abzug der Werbungskostenpauschale, der geschätzten Steuern und der gesetzlichen Abgabenpauschalen bleibt ein maßgebliches Nettoeinkommen von rund 2.432,17 €.

Daraus ergibt sich eine Ersatzrate von 65 %. Wer wenig verdient, bekommt einen höheren Anteil ersetzt, wer viel verdient, einen niedrigeren. Der Monatsbetrag für Basiselterngeld liegt damit bei 1.581 €.

Für Elternteil 2 rechnen wir mit 3.800 € Brutto, einem maßgeblichen Netto von 2.432,17 €, einer Ersatzrate von 65 % und damit 1.581 € im Monat.

  • • Abgabenpauschalen: 9 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung, 10 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Arbeitsförderung
  • • Werbungskostenpauschale: 103 € im Monat
  • • Ersatzrate: zwischen 65 und 100 Prozent, gestaffelt nach Einkommen
  • • Deckelung: höchstens 1.800 €, mindestens 300 € im Monat

Eure geplante Aufteilung

Elternteil 1: 10 Monate Basiselterngeld · Elternteil 2: 4 Monate Basiselterngeld.

Über den gesamten Zeitraum ergibt das 22.133 €. Der Bezug endet mit dem 14. Januar 2028.

  • • Lebensmonat 1 (15. November 2026 bis 14. Dezember 2026) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 2 (15. Dezember 2026 bis 14. Januar 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 3 (15. Januar 2027 bis 14. Februar 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 4 (15. Februar 2027 bis 14. März 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 5 (15. März 2027 bis 14. April 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 6 (15. April 2027 bis 14. Mai 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 7 (15. Mai 2027 bis 14. Juni 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 8 (15. Juni 2027 bis 14. Juli 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 9 (15. Juli 2027 bis 14. August 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 10 (15. August 2027 bis 14. September 2027) — Elternteil 1, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 11 (15. September 2027 bis 14. Oktober 2027) — Elternteil 2, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 12 (15. Oktober 2027 bis 14. November 2027) — Elternteil 2, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 13 (15. November 2027 bis 14. Dezember 2027) — Elternteil 2, Basiselterngeld: 1.581 €
  • • Lebensmonat 14 (15. Dezember 2027 bis 14. Januar 2028) — Elternteil 2, Basiselterngeld: 1.581 €

Unsere Empfehlung

Eure geplante Aufteilung ist bereits die finanziell beste Variante, die wir für eure Angaben finden. Eine Umstellung würde euch kein zusätzliches Geld bringen.

Der Partnerschaftsbonus bleibt außen vor, weil dafür beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten müssten.

Eure Termine im Überblick

Diese Termine ergeben sich aus eurem Geburtsdatum. Der wichtigste ist der Abgabetermin für den Antrag: Rückwirkend zahlt die Stelle höchstens drei Lebensmonate.

  • • Mutterschutz vor der Geburt: ab 04. Oktober 2026
  • • Elternzeit bei der Arbeitsstelle anmelden (Elternteil 1): spätestens 22. November 2026
  • • Mutterschutz nach der Geburt: bis 09. Januar 2027
  • • Erste Auszahlung realistisch ab: 07. Februar 2027
  • • Elterngeldantrag einreichen: spätestens 14. März 2027
  • • Elternzeit bei der Arbeitsstelle anmelden (Elternteil 2): spätestens 28. Juli 2027
  • • Letzter möglicher Bezugsmonat in eurem Plan: 14. Januar 2029

Wo ihr den Antrag stellt

Für Nordrhein-Westfalen ist zuständig: Elterngeldstelle des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Den Antrag könnt ihr auch digital über den Bundesdienst stellen, dort wird anhand der Postleitzahl die richtige Stelle ermittelt.

Informationen der Stelle: https://www.mkjfgfi.nrw/elterngeld-und-elternzeit

Online-Antrag: https://www.mein-elterngeldantrag.de/

  • • Zuständig ist die Elterngeldstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt – nicht das Land selbst. Adressen und Formulare über das Serviceportal des Landes.
  • • Das Familienministerium NRW (MKJFGFI) informiert landesweit; die Bearbeitung erfolgt in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten.
  • • Online-Antrag: Über den Bundesdienst mein-elterngeldantrag.de wird per Postleitzahl des Kindes die zuständige Elterngeldstelle ermittelt und der Antrag digital gestellt (BundID-Konto, ggf. Gastzugang).

Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden — eure Musterschreiben

Die Elternzeit muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift beantragt werden. Eine E-Mail, ein Fax oder eine Nachricht per Messenger reicht nicht. Die Zeiträume unten stammen aus eurer geplanten Aufteilung.

Ergänzt eure Anschrift und die des Arbeitgebers, druckt das Schreiben aus, unterschreibt es und lasst euch den Eingang bestätigen, zum Beispiel durch Übergabe gegen Empfangsquittung.

  • • Elternteil 1: Schreiben spätestens am 22. November 2026 beim Arbeitgeber abgeben
  • • Elternteil 2: Schreiben spätestens am 28. Juli 2027 beim Arbeitgeber abgeben

Eure Unterlagen-Checkliste

Sammelt diese Nachweise, bevor ihr den Antrag abschickt. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

  • • Ausgefüllter Elterngeldantrag, von beiden Elternteilen unterschrieben — Auch der Elternteil ohne Bezug muss unterschreiben.
  • • Geburtsbescheinigung für Elterngeld im Original — Beim Standesamt zusammen mit der Geburtsurkunde anfordern.
  • • Personalausweis oder Pass beider Elternteile in Kopie
  • • Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt — Bei Ausklammerung entsprechend ältere Abrechnungen ergänzen.
  • • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit
  • • Nachweis der Krankenversicherung beider Elternteile
  • • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld — Enthält Zeitraum und Tagessatz.
  • • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • • Kontoverbindung für die Auszahlung

Worauf ihr besonders achten solltet

Rückwirkend zahlt die Stelle nur drei Monate: Gezahlt wird höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem euer Antrag eingeht. Stellt ihr ihn später, verfallen die früheren Monate ersatzlos. Euer spätester sinnvoller Abgabetermin ist der 14. März 2027.

Mutterschaftsleistungen werden voll angerechnet: In den Lebensmonaten, in die das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers fallen, bleibt in der Regel keine Auszahlung übrig. Diese Monate gelten trotzdem als verbrauchte Basismonate. In eurem Plan betrifft das die ersten zwei Lebensmonate.

Elternzeit muss sieben Wochen vorher angemeldet werden: Die Anmeldung beim Arbeitgeber ist schriftlich nötig und bindet euch für die ersten zwei Jahre an den angegebenen Zeitraum. Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Anträge an zwei verschiedene Stellen.

Zwei zusätzliche Monate nur, wenn beide beziehen: Die beiden zusätzlichen Monate gibt es nur, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Nimmt einer gar nichts, bleibt es bei zwölf Monaten für die Familie.

Der Kündigungsschutz beginnt acht Wochen vor der Elternzeit: Wer früher anmeldet als nötig, verschenkt nichts, gewinnt aber auch nichts: Der Schutz setzt frühestens acht Wochen vor dem Beginn ein. Für euren geplanten Start wäre das ab dem 20. September 2026.

Plant mehrere Wochen Bearbeitungszeit ein: Zwischen Eingang und erster Zahlung liegen je nach Stelle und Jahreszeit oft zwei bis drei Monate. Rechnet in eurer Haushaltsplanung mit dieser Lücke und reicht fehlende Nachweise sofort nach.

  • • Rückwirkend zahlt die Stelle nur drei Monate — Fundstelle: § 7 Abs. 1 BEEG
  • • Mutterschaftsleistungen werden voll angerechnet — Fundstelle: § 3 Abs. 1 BEEG, § 24i SGB V
  • • Elternzeit muss sieben Wochen vorher angemeldet werden — Fundstelle: § 16 Abs. 1 BEEG
  • • Zwei zusätzliche Monate nur, wenn beide beziehen — Fundstelle: § 4 Abs. 4 BEEG
  • • Der Kündigungsschutz beginnt acht Wochen vor der Elternzeit — Fundstelle: § 18 Abs. 1 BEEG
  • • Plant mehrere Wochen Bearbeitungszeit ein — Fundstelle: Verwaltungspraxis der Elterngeldstellen

Rechtsstand und Grenzen dieser Auswertung

Grundlage ist die Rechtslage mit Stand Mai 2026. Die Beträge sind eine sorgfältige Schätzung auf Basis eurer Angaben und ersetzen keinen Bescheid.

Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei besonderen Konstellationen empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch die zuständige Stelle.

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