Elterngeld-Navigator
Methodik

So rechnen wir

Unser Rechner ist keine Blackbox. Auf dieser Seite dokumentieren wir jede Kennzahl und jeden Rechenschritt mit dem passenden BEEG-Paragraphen. Alle Werte werden direkt aus dem Regelwerk unserer Anwendung gelesen — ändert sich ein Wert im Code, ändert sich diese Seite automatisch.

Kernparameter beider Regelwerke

RULES_2026 = aktuell geltendes Recht. DRAFT_2027 = Referenten­entwurf (Juli 2026, nicht beschlossen).

ParameterRULES_2026 geltendDRAFT_2027 Entwurf
Sockelbetrag Basiselterngeld300 €330 €
Höchstbetrag Basiselterngeld1.800 €1.900 €
Sockelbetrag ElterngeldPlus150 €165 €
Höchstbetrag ElterngeldPlus900 €950 €
Bezugsdauer (max., mit Partnermonaten)14 Monate12 Monate
Bezugsdauer (Solo)12 Monate12 Monate
Mindest-Bezugsmonate je Elternteil (nur Entwurf)3 Monate
Ersatzrate (Standard)67 %67 %
Ersatzrate (reduziert)65 %65 %
Ersatzrate (max.)100 %100 %
Einkommensgrenze zvE175.000 €175.000 €
Geschwisterbonus (Prozent)10 %10 %
Geschwisterbonus (Mindest-/Höchstbetrag Basis)75 €75 €
Geschwisterbonus (Höchstbetrag Basis)180 €180 €
Mehrlingszuschlag Basis (je weiterem Kind)300 €300 €
Mehrlingszuschlag Plus (je weiterem Kind)150 €150 €
Pauschale Lohnsteuer18 %18 %
Pauschale Rentenversicherung9 %9 %
Pauschale Kranken-/Pflegeversicherung8 %8 %
Pauschale Arbeitslosenversicherung4 %4 %
Faktor Bezugsdauer ElterngeldPlus22
Partnerschaftsbonus (Monate)4 Monate4 Monate

Rechenweg

Vom Brutto zum Elterngeld — Schritt für Schritt, jeweils mit dem einschlägigen BEEG-Paragraphen.

  1. 1. Brutto → Elterngeld-Netto (Pauschalen)

    § 2c–§ 2f BEEG

    Aus dem monatlichen Brutto der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat wird ein pauschaliertes Netto ermittelt. Statt der tatsächlichen Lohnsteuer und Sozialbeiträge werden gesetzlich vorgegebene Pauschalen für Steuer, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

  2. 2. Netto → Ersatzrate (65–100 %)

    § 2 Abs. 1–2 BEEG

    Aus dem Netto wird eine Ersatzrate abgeleitet. Sie beträgt in der Regel 67 %, sinkt bei höheren Nettoeinkommen stufenweise auf 65 % und steigt bei niedrigeren Nettoeinkommen bis auf 100 %.

  3. 3. Deckelung, Sockelbetrag & Geschwisterbonus

    § 2 Abs. 4–5 BEEG, § 2a BEEG

    Der so berechnete Betrag wird zwischen dem gesetzlichen Sockel- und Höchstbetrag begrenzt. Ein Geschwisterbonus kann den Monatsbetrag erhöhen, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt.

  4. 4. Bezugsdauer & Partnermonate

    § 4 BEEG, § 4 Abs. 6 BEEG

    Basiselterngeld gibt es grundsätzlich 12 Monate; nehmen beide Elternteile Elterngeld, kommen die Partnermonate hinzu (nach geltendem Recht bis zu 14 Monate). Alleinerziehende können die Partnermonate ebenfalls beziehen.

  5. 5. ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus

    § 4a BEEG, § 4b BEEG

    ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer bei halbem Monatsbetrag. Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Plus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

  6. 6. Einkommensgrenze

    § 1 Abs. 8 BEEG

    Liegt das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oberhalb der gesetzlichen Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig.

Was unser Rechner NICHT kann

  • Verbindliche Berechnung. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid deiner Elterngeldstelle.
  • Steuerberatung. Wir prüfen weder deine Steuerklasse noch die Auswirkungen des Elterngeldes auf deine Einkommensteuer im Bezugsjahr.
  • Rechtsberatung. Der Rechner ersetzt keine Fachanwältin bzw. keinen Fachanwalt für Sozialrecht — etwa bei Ablehnungen oder Widersprüchen.
  • Sonderfälle. Selbstständige mit Mischeinkünften, Auslandssachverhalte und atypische Erwerbsbiografien werden nur eingeschränkt abgebildet — hier markieren Warn-Gates (Einkommensersatz, Selbstständigkeit, Ausklammerung, 175-k-Grenzfall) die Grenzen der Schätzung.
  • Berücksichtigt werden: Mehrlingszuschlag (+300 € / +150 € pro weiterem Kind derselben Geburt), monatsgenauer Geschwisterbonus, Frühchen-Monate (§ 2 BEEG) und der Beamten-Modus (ohne SV-Pauschalen im Netto).

Änderungsprotokoll

  1. RULES_2026

    Mehrlinge, Geschwisterbonus monatsgenau, Frühchen-Monate, Beamten-Modus, Warn-Gates: Rechner erfasst Anzahl Kinder derselben Geburt (+300 €/+150 € Zuschlag je weiterem Kind, § 2a Abs. 4 BEEG), zählt den Geschwisterbonus je Lebensmonat (§ 2a Abs. 1–3 BEEG), berücksichtigt zusätzliche Basiselterngeld-Monate für Frühgeborene (§ 2 BEEG) und lässt bei Beamt:innen die Sozialabgaben-Pauschalen aus. Warn-Gates markieren Konstellationen (Einkommensersatz, Selbstständigkeit, Ausklammerung, 175-k-Grenzfall), in denen die Schätzung nicht ausreicht.

  2. DRAFT_2027

    Referentenentwurf (Juli 2026) als paralleles Regelwerk ergänzt: 12 Monate Gesamtbezugsdauer, volle Ausschöpfung nur bei je ≥ 3 Bezugsmonaten pro Elternteil, Sockelbetrag 330 €, Höchstbetrag 1.900 €. Nicht beschlossen — Details können sich ändern.

  3. RULES_2026

    Initialer Regelstand nach geltendem BEEG (2026): Ersatzratenkorridor 65–100 %, Sockelbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 €, Bezugsdauer 12 + 2 Partnermonate, Einkommensgrenze 175.000 € zvE.