So rechnen wir
Unser Rechner ist keine Blackbox. Auf dieser Seite dokumentieren wir jede Kennzahl und jeden Rechenschritt mit dem passenden BEEG-Paragraphen. Alle Werte werden direkt aus dem Regelwerk unserer Anwendung gelesen — ändert sich ein Wert im Code, ändert sich diese Seite automatisch.
Kernparameter beider Regelwerke
RULES_2026 = aktuell geltendes Recht. DRAFT_2027 = Referentenentwurf (Juli 2026, nicht beschlossen).
| Parameter | RULES_2026 geltend | DRAFT_2027 Entwurf |
|---|---|---|
| Sockelbetrag Basiselterngeld | 300 € | 330 € |
| Höchstbetrag Basiselterngeld | 1.800 € | 1.900 € |
| Sockelbetrag ElterngeldPlus | 150 € | 165 € |
| Höchstbetrag ElterngeldPlus | 900 € | 950 € |
| Bezugsdauer (max., mit Partnermonaten) | 14 Monate | 12 Monate |
| Bezugsdauer (Solo) | 12 Monate | 12 Monate |
| Mindest-Bezugsmonate je Elternteil (nur Entwurf) | — | 3 Monate |
| Ersatzrate (Standard) | 67 % | 67 % |
| Ersatzrate (reduziert) | 65 % | 65 % |
| Ersatzrate (max.) | 100 % | 100 % |
| Einkommensgrenze zvE | 175.000 € | 175.000 € |
| Geschwisterbonus (Prozent) | 10 % | 10 % |
| Geschwisterbonus (Mindest-/Höchstbetrag Basis) | 75 € | 75 € |
| Geschwisterbonus (Höchstbetrag Basis) | 180 € | 180 € |
| Mehrlingszuschlag Basis (je weiterem Kind) | 300 € | 300 € |
| Mehrlingszuschlag Plus (je weiterem Kind) | 150 € | 150 € |
| Pauschale Lohnsteuer | 18 % | 18 % |
| Pauschale Rentenversicherung | 9 % | 9 % |
| Pauschale Kranken-/Pflegeversicherung | 8 % | 8 % |
| Pauschale Arbeitslosenversicherung | 4 % | 4 % |
| Faktor Bezugsdauer ElterngeldPlus | 2 | 2 |
| Partnerschaftsbonus (Monate) | 4 Monate | 4 Monate |
Rechenweg
Vom Brutto zum Elterngeld — Schritt für Schritt, jeweils mit dem einschlägigen BEEG-Paragraphen.
1. Brutto → Elterngeld-Netto (Pauschalen)
§ 2c–§ 2f BEEGAus dem monatlichen Brutto der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat wird ein pauschaliertes Netto ermittelt. Statt der tatsächlichen Lohnsteuer und Sozialbeiträge werden gesetzlich vorgegebene Pauschalen für Steuer, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
2. Netto → Ersatzrate (65–100 %)
§ 2 Abs. 1–2 BEEGAus dem Netto wird eine Ersatzrate abgeleitet. Sie beträgt in der Regel 67 %, sinkt bei höheren Nettoeinkommen stufenweise auf 65 % und steigt bei niedrigeren Nettoeinkommen bis auf 100 %.
3. Deckelung, Sockelbetrag & Geschwisterbonus
§ 2 Abs. 4–5 BEEG, § 2a BEEGDer so berechnete Betrag wird zwischen dem gesetzlichen Sockel- und Höchstbetrag begrenzt. Ein Geschwisterbonus kann den Monatsbetrag erhöhen, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt.
4. Bezugsdauer & Partnermonate
§ 4 BEEG, § 4 Abs. 6 BEEGBasiselterngeld gibt es grundsätzlich 12 Monate; nehmen beide Elternteile Elterngeld, kommen die Partnermonate hinzu (nach geltendem Recht bis zu 14 Monate). Alleinerziehende können die Partnermonate ebenfalls beziehen.
5. ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus
§ 4a BEEG, § 4b BEEGElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer bei halbem Monatsbetrag. Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzliche Plus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
6. Einkommensgrenze
§ 1 Abs. 8 BEEGLiegt das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oberhalb der gesetzlichen Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig.
Was unser Rechner NICHT kann
- Verbindliche Berechnung. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid deiner Elterngeldstelle.
- Steuerberatung. Wir prüfen weder deine Steuerklasse noch die Auswirkungen des Elterngeldes auf deine Einkommensteuer im Bezugsjahr.
- Rechtsberatung. Der Rechner ersetzt keine Fachanwältin bzw. keinen Fachanwalt für Sozialrecht — etwa bei Ablehnungen oder Widersprüchen.
- Sonderfälle. Selbstständige mit Mischeinkünften, Auslandssachverhalte und atypische Erwerbsbiografien werden nur eingeschränkt abgebildet — hier markieren Warn-Gates (Einkommensersatz, Selbstständigkeit, Ausklammerung, 175-k-Grenzfall) die Grenzen der Schätzung.
- Berücksichtigt werden: Mehrlingszuschlag (+300 € / +150 € pro weiterem Kind derselben Geburt), monatsgenauer Geschwisterbonus, Frühchen-Monate (§ 2 BEEG) und der Beamten-Modus (ohne SV-Pauschalen im Netto).
Änderungsprotokoll
- RULES_2026
Mehrlinge, Geschwisterbonus monatsgenau, Frühchen-Monate, Beamten-Modus, Warn-Gates: Rechner erfasst Anzahl Kinder derselben Geburt (+300 €/+150 € Zuschlag je weiterem Kind, § 2a Abs. 4 BEEG), zählt den Geschwisterbonus je Lebensmonat (§ 2a Abs. 1–3 BEEG), berücksichtigt zusätzliche Basiselterngeld-Monate für Frühgeborene (§ 2 BEEG) und lässt bei Beamt:innen die Sozialabgaben-Pauschalen aus. Warn-Gates markieren Konstellationen (Einkommensersatz, Selbstständigkeit, Ausklammerung, 175-k-Grenzfall), in denen die Schätzung nicht ausreicht.
- DRAFT_2027
Referentenentwurf (Juli 2026) als paralleles Regelwerk ergänzt: 12 Monate Gesamtbezugsdauer, volle Ausschöpfung nur bei je ≥ 3 Bezugsmonaten pro Elternteil, Sockelbetrag 330 €, Höchstbetrag 1.900 €. Nicht beschlossen — Details können sich ändern.
- RULES_2026
Initialer Regelstand nach geltendem BEEG (2026): Ersatzratenkorridor 65–100 %, Sockelbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 €, Bezugsdauer 12 + 2 Partnermonate, Einkommensgrenze 175.000 € zvE.