Elterngeld beantragen in Sachsen-Anhalt: Zuständige Stelle, Unterlagen, Fristen

Zuletzt aktualisiert: 05. September 2026

Kurzantwort:

Für Sachsen-Anhalt ist die zuständige Elterngeldstelle die Anlaufstelle für alle Anträge. Der Antrag kann schriftlich oder – wo verfügbar – online gestellt werden. Rückwirkend werden höchstens drei Lebensmonate des Kindes gezahlt, deshalb sollte der Antrag zeitnah nach der Geburt erfolgen.

Wo beantrage ich Elterngeld in Sachsen-Anhalt?

Zuständig ist Elterngeldstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Informationen und Formulare findest du auf https://las.sachsen-anhalt.de/themen/landesjugendamt/familien-und-frauen/elterngeld-und-elternzeit.

Online-Antrag: möglich – bundesweit über mein-elterngeldantrag.de (Postleitzahl des Kindes eingeben, zuständige Stelle wird automatisch ermittelt).

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Geburtsurkunde des Kindes

    Meist im Original oder als beglaubigte Kopie. Ausstellung erfolgt durch das Standesamt am Geburtsort.

  • Einkommensnachweise (letzte 12 Monate)

    Gehaltsabrechnungen oder Einkommensteuerbescheid für den Bemessungszeitraum vor der Geburt (bei Selbstständigen).

  • Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit

    Bestätigung, in welchen Monaten Elternzeit genommen wird und ob ggf. Teilzeit gearbeitet wird.

  • Bescheinigung der Krankenkasse

    Angaben zu Mutterschaftsgeld und Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld.

  • Personalausweis / Aufenthaltstitel

    Ausweisdokument der antragstellenden Person. Bei Nicht-EU-Bürger:innen ergänzend der Aufenthaltstitel.

[REDAKTION] Bitte gegen die aktuelle Liste der zuständigen Elterngeldstelle prüfen — einzelne Länder verlangen zusätzliche Nachweise.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Zuständig ist die Elterngeldstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt – nicht das Land selbst. Adressen und Formulare über das Serviceportal des Landes.
  • Übersicht der zuständigen Elterngeldstellen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (Landesjugendamt).
  • Online-Antrag: Über den Bundesdienst mein-elterngeldantrag.de wird per Postleitzahl des Kindes die zuständige Elterngeldstelle ermittelt und der Antrag digital gestellt (BundID-Konto, ggf. Gastzugang).

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit dem Antrag warten?
Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate des Kindes vor Antragseingang gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wer später beantragt, verliert den Anspruch auf die davorliegenden Monate.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel Geburtsurkunde des Kindes (Original), Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor Geburt, Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit und ggf. Bescheinigung der Krankenkasse zu Mutterschaftsleistungen.
Wann wird das Elterngeld ausgezahlt?
Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung monatlich, meist am Monatsende für den laufenden Lebensmonat des Kindes. Die erste Zahlung kann sich je nach Elterngeldstelle um mehrere Wochen verzögern.

Berechnungslogik basiert auf RULES_2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.