Elterngeld beantragen in Baden-Württemberg: Zuständige Stelle, Unterlagen, Fristen

Zuletzt aktualisiert: 05. September 2026

Kurzantwort:

Für Baden-Württemberg ist die zuständige Elterngeldstelle die Anlaufstelle für alle Anträge. Der Antrag kann schriftlich oder – wo verfügbar – online gestellt werden. Rückwirkend werden höchstens drei Lebensmonate des Kindes gezahlt, deshalb sollte der Antrag zeitnah nach der Geburt erfolgen.

Wo beantrage ich Elterngeld in Baden-Württemberg?

Zuständig ist L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg), Bereich Familienförderung. Informationen und Formulare findest du auf https://www.l-bank.de/produkte/familienfoerderung/elterngeld.html.

Online-Antrag: möglich – bundesweit über mein-elterngeldantrag.de (Postleitzahl des Kindes eingeben, zuständige Stelle wird automatisch ermittelt).

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Geburtsurkunde des Kindes

    Meist im Original oder als beglaubigte Kopie. Ausstellung erfolgt durch das Standesamt am Geburtsort.

  • Einkommensnachweise (letzte 12 Monate)

    Gehaltsabrechnungen oder Einkommensteuerbescheid für den Bemessungszeitraum vor der Geburt (bei Selbstständigen).

  • Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit

    Bestätigung, in welchen Monaten Elternzeit genommen wird und ob ggf. Teilzeit gearbeitet wird.

  • Bescheinigung der Krankenkasse

    Angaben zu Mutterschaftsgeld und Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld.

  • Personalausweis / Aufenthaltstitel

    Ausweisdokument der antragstellenden Person. Bei Nicht-EU-Bürger:innen ergänzend der Aufenthaltstitel.

[REDAKTION] Bitte gegen die aktuelle Liste der zuständigen Elterngeldstelle prüfen — einzelne Länder verlangen zusätzliche Nachweise.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Landesweit eine zentrale Elterngeldstelle: Die L-Bank in Karlsruhe bearbeitet alle Anträge aus Baden-Württemberg – unabhängig vom Wohnort.
  • Eigenes Online-Portal der L-Bank für den Elterngeldantrag; alternativ über den Bundesdienst mein-elterngeldantrag.de.
  • Unterlagen können nach der Online-Antragstellung digital nachgereicht werden.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit dem Antrag warten?
Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate des Kindes vor Antragseingang gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG). Wer später beantragt, verliert den Anspruch auf die davorliegenden Monate.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel Geburtsurkunde des Kindes (Original), Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor Geburt, Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit und ggf. Bescheinigung der Krankenkasse zu Mutterschaftsleistungen.
Wann wird das Elterngeld ausgezahlt?
Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung monatlich, meist am Monatsende für den laufenden Lebensmonat des Kindes. Die erste Zahlung kann sich je nach Elterngeldstelle um mehrere Wochen verzögern.

Berechnungslogik basiert auf RULES_2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.